Allgemeine
Geschäfts- und Vertragsbedingungen
Die Surfino Technologie GmbH (nachfolgend
Surfino genannt) erbringt ihre Dienstleistungen für Surfino.com
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-
und Vertragsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Form,
sofern bei Vertragsschluß nichts Abweichendes vereinbart
wurde. Hinsichtlich der einzelnen Dienste wird ergänzend
auf die Bestimmungen im Besonderen
Teil verwiesen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Surfino
diese bestätigt. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise
abweichende AGB des Nutzers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei
denn, Surfino hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Nutzers
die geschuldeten Leistungen durch Surfino vorbehaltlos erbracht
werden.
Die Angestellten von Surfino, mit Ausnahme der Geschäftsleitung, sind nicht
befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt
des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbeziehungen hinausgehen.
2. Änderungen
Surfino ist jederzeit mit Zustimmung
des Nutzers berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und
Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist
zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderungen der AGB
unter Berücksichtigung der Interessen von Surfino für den
Nutzer zumutbar sind. Jeder Änderung wird dem Nutzer durch
Zusendung per E-Mail oder auf dem herkömmlichen Postweg
mitgeteilt. Eine gesonderte postalische Übersendung der
AGB erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis
nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Zustimmung zur
Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Nutzer entweder
die Leistungen von Surfino trotz Mitteilung der Änderungen
nach Ablauf der Ankündigungsfrist weiter nutzt oder der Änderung
nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
widerspricht. Der Widerspruch ist für den Fall einer Weiternutzung
nach Ablauf der Ankündigungsfrist trotz Änderungsmitteilung
ausgeschlossen, sofern die Ankündigungsfrist kürzer als
die Widerspruchsfrist ist. Surfino verpflichtet sich, den
Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen sowohl
einer Weiternutzung als auch eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen.
1. Vertragsschluss, Vertragsdauer
Der Vertrag über die Inanspruchnahme
der Telekommunikationsdienstleistungen kommt aufgrund eines
schriftlichen Auftrags des Nutzers und der Annahme von
Surfino zustande. Eine Onlineregistrierung und die zurückgesandten
Zugangsdaten gelten auch als Vertragsschluss. Ferner erfolgt
die Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch die Ausführung des Auftrages, sowie die vorzeitige
Inanspruchnahme der Dienste von Surfino.
Die Vertragsdauer ist auf 30
Kalendertage begrenzt. Sie verlängert sich automatisch
um jeweils weitere 30 Kalendertage, wenn nicht gemäß Ziff.
5 gekündigt wird. Eine Vertragsbeendigung aufgrund sofortiger
Kündigung bleibt davon unberührt.
2. Vertragspartner
Nutzerverträge werden von Surfino
nur mit volljährigen natürlichen Personen oder mit nach
geltendem Recht anerkannten juristischen Personen abgeschlossen,
wenn die letztgenannten ihre gesetzlich vorgeschriebenen
Vertretungsverhältnisse in vollem Umfang prüfbar dargelegt
haben. Bei mehr als einem Einzelplatzzugang pro Haushalt/
juristischer Person gelten gesonderte Bedingungen.
Surfino kann seine Rechte und
Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen.
Für diesen Fall kann der Nutzer das Vertragsverhältnis
mit sofortiger Wirkung kündigen
3.Bonitätsprüfung
Surfino ist berechtigt, bei
der für den Wohnsitz des Nutzers zuständigen Schutzgemeinschaft
für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) bzw. für Geschäftskunden
bei Wirtschaftsauskünften und Kreditsicherungsgesellschaften
Auskünfte über die Bonität des Nutzers einzuholen und Daten
des Nutzers aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B.
beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung,
beantragter Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)
zu übermitteln.
4. Preise
Für die gewählte Vertragsart
und Zusatzdienstleistungen gelten die jeweils gültigen
Preise der unter http://www.Surfino.com veröffentlichten
und jederzeit abrufbaren Preisliste. Bei etwaigen Preisänderungen,
die einen Monat vorher mitgeteilt werden, kann der Nutzer
sein Kündigungsrecht gem. nachfolgender Ziffer 5 ausüben.
Die Inanspruchnahme der Dienste nach Änderung der Preise,
oder nach Wechsel des Tarifs oder der jeweiligen Dienstleistung
bedeutet die Annahme der Preisänderungen und verpflichtet
den Nutzer zur Zahlung. Für die Ermittlung von mit gefälschten
Daten erstellten Accounts erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
(z.Zt. 150,00€ inkl. 19% USt) von den Erstellern und Nutzern
dieser Daten/ Accounts.
5. Kündigung
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag
jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 10 Kalendertage
zum Ende des Abrechnungszyklus ( siehe § 5 Ziff. 1 ). Die
Kündigung wird wirksam mit dem Zugang bei Surfino.
Surfino kann den jeweiligen
Vertrag ebenfalls ohne Angabe von Gründen, jedoch mit einer
Frist von einem Monat ab Zugang der Erklärung, kündigen.
Durch Surfino kann neben den in diesen Bedingungen ausdrücklich
genannten Gründen mit sofortiger Wirkung ohne vorherige
Benachrichtigung gekündigt werden, wenn der Nutzer zu einer
solchen Kündigung Anlass aus wichtigem Grund gegeben hat.
Weiterhin behält Surfino sich vor, Einwahl-Kunden, die
ohne vorherige Ankündigung per E-Mail oder auf dem Postwege
länger als 8 Wochen keine der verfügbaren Einwahlpunke
nutzen, mit einer Frist von 7 Kalendertagen zu kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Durch
eine Erklärung mittels E-Mail oder Telefax wird die Schriftform
gewahrt.
6. Wechsel der gewählten
Dienste
Der Nutzer kann die jeweils
in Anspruch genommenen Dienste bei Surfino jederzeit erweitern,
einschränken oder wechseln. Für die Erweiterung, Einschränkung
oder den Wechsel gelten die Bestimmungen der AGB, insbesondere
der §§1 und 2 AGB Allgemeiner Teil und
die Bestimmungen im Besonderen
Teil für die jeweiligen Dienste.
1. Leistungsumfang
Die detaillierte Leistungsbeschreibung
der jeweiligen Vertragsnutzung sowie alle ergänzenden Unterlagen
und Richtlinien der Surfino-Dienstleistungen liegen am
Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können ferner
bei Surfino kostenlos auf elektronischem Wege unter www.Surfino.com abgerufen
oder als schriftliches Dokument angefordert werden. Für
den postalischen Versand auf Anfrage gelten die jeweiligen
Preise der Preisliste.
Surfino behält sich das Recht
vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen
vorzunehmen, soweit eine solche Änderung unter Berücksichtigung
der Interessen der Surfino für den Nutzer zumutbar ist.
Hierzu zählen zum Beispiel Gesetzesänderungen/-ergänzungen,
technische Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen
der Behörden.
2. Internet und Minderjährige;
Jugendschutz
Sofern Surfino dem Nutzer entsprechend
vorstehender Ziffer 1 den Zugang zum Internet ermöglicht, übernimmt
Surfino keine Gewähr und Haftung für abgerufene Inhalte
gleich welcher Art - insbesondere nicht für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Vereinbarkeit mit dem geltenden nationalen
oder internationalen Recht der Inhalte.
Sofern der Nutzer über seinen
Zugang Minderjährigen Zugriff auf das Internet gewährt, übernimmt
der Nutzer die ausschließliche Verantwortung hierfür. Dem
Nutzer ist bekannt, dass manche Inhalte des Internets nicht
für Minderjährige geeignet sein können.
3.Haftung von Surfino
Surfino haftet für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
unbeschränkt.
Für sonstige Schäden haftet
Surfino nur dann, wenn Surfino selbst, ein gesetzlicher
Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe von Surfino eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise vorsätzlich oder fahrlässig oder eine
sonstige Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt
haben. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Surfino auf solche
typischen Schäden begrenzt, die für Surfino zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
Für die Wiederbeschaffung von
Daten haftet Surfino in jedem Falle nur dann, wenn der
Nutzer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial,
welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird,
mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung
(TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in
jedem Fall unberührt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
Im Übrigen ist jede weitere Haftung ausgeschlossen,
insbesondere eine Haftung ohne Verschulden.
1. Änderung von Nutzungsdaten
Der Nutzer ist verpflichtet,
jede Änderung seines Namens, seiner Post- als auch E-Mailadresse
(bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, der Vertretung,
der Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes) und seiner
Bankverbindung unverzüglich Surfino zur Anzeige zu bringen.
Unrichtige, unvollständige Angaben oder nicht mitgeteilte Änderungen
können zur Ablehnung der Dienstaufnahme durch Surfino oder
zur sofortigen Beendigung des Nutzungsvertrages ohne Vorankündigung
durch Surfino führen.
2. Kennwörter und Zahlungspflicht
Der Nutzer ist verpflichtet,
die für den Zugang vereinbarten Kennwörter streng geheim
zu halten. Falls die Möglichkeit besteht, dass dennoch
Dritte Kenntnis von dem Kennwort erhalten haben könnten,
hat dies der Nutzer unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer
haftet für alle Nutzungsentgelte und Schäden, die unter
der Verwendung des nutzereigenen Zugangs entstehen, unabhängig
von den den Zugang benutzenden Personen und vom verwendeten
Benutzernamen.
3. Nutzungsumfang
Der Kunde ist verpflichtet,
sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige
Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen
vermieden wird. Sofern mit dem Nutzer nicht anders vereinbart
ist, ist die Nutzung des Internet-Zugangs auf bis zu 1.024
kbit/s beschränkt. Der Nutzer ist berechtigt, die Zugangskennung
auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über
einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der
Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich
einzusetzen. Für eventuell mitgelieferte Software gelten
die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen
Herstellers.
Im Übrigen ergeben sich die
Pflichten des Nutzers und die Folgen deren Verletzung aus
den Bedingungen der einzelnen Leistungsgegenstände, welche
im Besonderen Teil geregelt
sind.
1. Abrechnungszeitraum
Der jeweilige Abrechnungszeitraum
umfasst grundsätzlich 30 Kalendertage ( Abrechnungszyklus
) und beginnt mit Vertragsschluß.
2.Abrechnung; Zahlungsweise
Surfino ist grundsätzlich berechtigt,
vertraglich geschuldete Nutzungsentgelte des nächstfolgenden
Abrechnungszyklus im Voraus zu verlangen. Sofern sich bei
nutzungsabhängigen Dienstleistungen nach Ablauf des Abrechnungszyklus
ein Differenzbetrag ergibt ist Surfino berechtigt, diesen
nachträglich in Rechnung zu stellen.
Sofern eine Rechnungsstellung
vereinbart ist, erfolgt diese durch Hinterlegung im persönlichen
Bereich, welcher auf dem Server von Surfino für den Nutzer
eingerichtet ist. Über die Hinterlegung wird der Nutzer
per E-Mail informiert. Mit Zugang der E-Mail gilt die Rechnung
als zugegangen. Kann die E-Mail aus Gründen, welche der
Nutzer oder sein von Surfino abweichender Provider zu vertreten
haben, nicht zugehen, gilt die Rechnung mit Absendung der
E-Mail hinsichtlich der hinterlegten Rechnung als zugegangen.
Damit ist eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Nutzers
nicht verbunden.
Alle Gebühren sind direkt nach
Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Beträge werden grundsätzlich im
Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt frühestens
nach Zugang der Rechnung. Zu diesem Zweck wird Surfino
vom Nutzer ermächtigt, anfallende Entgelte und sonstige
Forderungen bis auf Widerruf von dem durch den Nutzer angegebenen
Konto einzuziehen.
Surfino weist in diesem Zusammenhang
auf folgendes hin:
Elektronische Rechnungen berechtigen nur zum
Vorsteuerabzug, wenn die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit
des Inhalts gewährleistet sind. Das kann gemäß § 14 Abs.
3 UStG geschehen durch
-
eine qualifizierte
elektronische Signatur oder
-
elektronischen
Datenaustausch ("Electronic Data Interchange", EDI) mit
einer zusätzlichen zusammenfassenden Rechnung in Papierform
oder in elektronischer Form, wenn diese mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen wurde.
Anderenfalls ist damit zu rechnen, dass das
zuständige Finanzamt einen vorgenommenen Vorsteuerabzug nicht
anerkennt.
Eine herkömmliche Rechnung wird
nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Aufpreis nach der jeweils
gültigen Preisliste erstellt und auf dem Postwege versandt.
3.Rechnungsdaten, Einwendungen des Nutzers gegen
Nutzungsentgelte
Die zur Rechnungserstellung
und -abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von
Surfino aus datenschutzrechtlichen Gründen achtzig Tage
nach dem Datum der Rechnungsstellung gelöscht. Einwendungen
gegen die Rechnungen hat der Nutzer innerhalb von zwei
Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der in
der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Die Unterlassung
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Surfino
wird den Nutzer auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen
der Fristversäumnis spätestens mit Zugang der Rechnung
hinweisen.
Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch
des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert werden oder
gespeicherte Verbindungsdaten gelöscht werden, trifft Surfino
keine Nachweispflicht für Einzelverbindungen.
4. Rücklast, Vorkasse, Sicherheitsleistungen
und Verzugszins
Wird Surfino eine Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Kunden, etwa durch Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Wechselprozesses
bekannt, so ist Surfino berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen. Dies gilt auch für Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr
(Rücklastschriften etc.).
Im Falle des Zahlungsverzugs
darf Surfino von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basissatz der Deutschen
Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank berechnen.
Das Recht auf Geltendmachung eines höheren Zinsschadens
bleibt davon unberührt.
Bei Rücklastschriften, die der Nutzer zu vertreten
hat, ist Surfino berechtigt, EUR 9,80 pro Rücklastschrift
zu berechnen. Dem Nutzer verbleibt das Recht zum Nachweis,
dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden
ist. Gegen Nachweis ist Surfino berechtigt einen höheren
Schaden zu berechnen.
5.Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Surfino kann der Nutzer
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftige festgestellten
Ansprüchen aufrechnen.
B. Besonderer Teil
§ 1 DSL- Zugang; Internet by
Call
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen
gelten in Verbindung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
für die Überlassung von DSL-Anschlüssen durch Surfino.
Die Regelungen gelten des Weiteren auch sinngemäß für Internet
by Call. Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
gilt auch dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht
ausdrücklich Bezug genommen wird.
Mit dem DSL-Anschluss ermöglicht
Surfino dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet.
Die Überlassung des erforderlichen Telefon-Anschlusses,
die Überlassung des Internet-Zugangs über einen Internet
Service Provider sowie sonstige Leistungen sind nicht Gegenstand
dieser Bedingungen.
2. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist insbesondere
verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der
gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen. Der Nutzer
muss mangels abweichender Vereinbarung auf seine Kosten
sowohl die notwendige DSL-Hardware als auch die für die
Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche
elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich
einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen.
Dem Nutzer obliegt es, den für die Nutzung des DSL-Anschlusses
erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten
zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.
Der Nutzer verpflichtet sich, Surfino die Aufwendungen
für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Nutzers erfolgten Überprüfung
der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung
der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich
von Surfino vorlag und der Nutzer dies bei zumutbarer Fehlersuche
hätte erkennen können.
Der Nutzer darf den DSL-Anschluss
nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Surfino
Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.
3. Gewährleistung bei Verkauf von Hardware
Erwirbt der Nutzer von Surfino
DSL-Hardware, so verjähren Ansprüche des Nutzers gegen
Surfino wegen Sach- und Rechtsmängel außer bei Arglist
oder Garantie in einem Jahr ab Übergabe an den Nutzer.
Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Nutzer um einen
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt.
Zeigt sich vor Eintritt der
Verjährung ein Mangel, der von Surfino zu vertreten ist,
so ist Surfino berechtigt, nach seiner Wahl Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Neulieferung zu leisten. Scheitert
die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch, kann der Nutzer
dann von seinen weiteren gesetzlichen Rechten Gebrauch
machen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist jedoch
ausgeschlossen.
§ 2 Domain
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen
gelten zusätzlich, sofern Domains Gegenstand des Vertrages
sind. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel")
werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler
Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur
Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für
die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains,
der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise
bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains
Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden
Vergabebedingungen gemäß Anlage. Soweit .de-Domains Gegenstand
des Vertrages sind, gelten des Weiteren neben den DENIC-Domainbedingungen
die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste
gemäß Anlage.
2. Pflichten und Rechte
Bei der Verschaffung und/oder
Pflege von Domains wird Surfino im Verhältnis zwischen
dem Nutzer und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe
lediglich als Vermittler tätig. Surfino hat auf die Domain-Vergabe
keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass
die für den Nutzer beantragten Domains überhaupt zugeteilt
werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter
sind oder auf Dauer Bestand haben.
Gegenstand dieses Vertrages
sind alle vom Nutzer beantragten Domains, soweit sie dem
Nutzer zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains durch
den Nutzer oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in
Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch
des Nutzers auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
Surfino ist berechtigt, die
Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die
Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
Für den Fall, dass Surfino nach
den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter
Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain
des Nutzers nicht aufrecht erhalten kann, ist Surfino berechtigt,
den Vertrag mit dem Nutzer über diese Leistungen außerordentlich
mit einer Frist von 10 Kalendertagen zum Ende des Abrechnungszyklus
zu kündigen.
Der Nutzer ist verpflichtet,
einen etwaigen Verlust seiner Domain gegenüber Surfino
unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Nutzer den Rückerwerb
seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet,
Surfino unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen
mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Surfino über
den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten
und Surfino das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den
Nutzer einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen
des Nutzers nicht unbillig beeinträchtigt.
Surfino ist berechtigt, die
Domain des Nutzers nach Beendigung des Vertrages freizugeben.
Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des
Nutzers aus der Registrierung.
Werden von Dritten gegenüber
Surfino Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter
Rechtsverletzung gemäß B § 3 Ziffer 2 geltend gemacht ist
Surfino berechtigt, die Domain des Nutzers unverzüglich
in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende
Präsenz des Nutzers zu sperren.
§ 3 Bereitstellung
von Speicher ( Hosting ), Internetpräsenz
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen
gelten zusätzlich, soweit Gegenstand des Vertrages die
Bereitstellung von Speicher bzw. die Gestaltung einer Internetseite
sind.
2. Inhalte von Internetseiten
Der Nutzer ist verpflichtet,
auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene
Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner
Anschrift zu kennzeichnen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen,
dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht
z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste
oder Mediendienste angeboten werden. Der Nutzer stellt
Surfino von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung
der vorgenannten Pflichten beruhen.
Der Nutzer darf durch die Internet-Präsenz
und der dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-,
Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere
verpflichtet sich der Nutzer, keine pornographischen Inhalte
und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten
oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische
Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand
haben. Der Nutzer darf seine Internet-Präsenz nicht in
Suchmaschinen eintragen, soweit er durch die Verwendung
von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt.
Surfino ist nicht verpflichtet,
die Internet-Präsenzen des Nutzers auf eventuelle Rechtsverstöße
zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von
Inhalten, welche gemäß B § 3 Ziffer 2 unzulässig sind,
ist Surfino zur sofortigen Sperrung der jeweiligen Inhalte
bzw. der betroffenen Internetseite berechtigt. Surfino
wird den Nutzer unverzüglich von einer solchen Maßnahme
unterrichten.
Erstellt Surfino für den Nutzer
eine oder mehrere Internetseiten, so werden deren Inhalte
nach Vorgabe des Nutzers gestaltet, für welche der Nutzer
selbst verantwortlich ist; B § 3 Ziffer 2 gilt entsprechend.
3. Gewährleistung
Erstellt Surfino für den Nutzer
eine oder mehrere Internetseiten, so verjähren Ansprüche
des Nutzers gegen Surfino wegen Sach- und Rechtsmängel
außer bei Arglist oder Garantie in einem Jahr ab Übergabe
an den Nutzer.
Zeigt sich vor Eintritt der Verjährung ein Mangel,
der von Surfino zu vertreten ist, so ist Surfino berechtigt,
nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung
zu leisten. Scheitert die Nacherfüllung auch beim zweiten
Versuch, kann der Nutzer dann von seinen weiteren gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen.
4. Gestaltung von Internetseiten
Sofern Surfino dem Nutzer ein
Programm zur Erstellung bzw. Gestaltung einer Website/
Homepage zur Verfügung stellt, gilt ergänzend folgendes:
Der Nutzer erhält von
Surfino für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz), welche auf den
Servern von Surfino hinterlegt sind. Ein Recht des Nutzers
auf Herausgabe des Programms, von Programmteilen oder Kopien
sowie des zugehörigen Quellcodes besteht nicht.
Wird der Nutzer von
Surfino für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert,
so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede
einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst
das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien)
desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese
mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht
aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten
und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten
die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller,
sofern es sich um keine eigene Software von Surfino handelt.
Diese Lizenzbestimmungen werden dem Nutzer separat ausgehändigt
bzw. zugänglich gemacht.
§ 4 Newsserver
1.Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen
gelten zusätzlich, sofern Gegenstand des Vertrages die
Zurverfügungstellung eines oder mehrerer Zugänge zu Newsservern
ist.
2. Inhalt des Vertrages
Surfino vermittelt seinen Nutzern Serverzugänge
zum weltweiten Usenet. Dabei wird der technische Zugang auf
Usenet-Servern von Dritten vermittelt.
3. Inhalt der Beiträge
Surfino veröffentlicht und/oder
verwaltet keine Inhalte auf und über Usenet-Servern von
Dritten. Sämtliche Inhalte auf diesen Servern stammen von
Kunden einer Vielzahl von Usenet-Servern, mit denen die
Server, zu denen Surfino seinen Nutzern Zugänge vermittelt,
ständig automatisch Daten austauschen. Dem Nutzer ist bekannt,
dass es sich dabei um fremde Inhalte Dritter handelt, für
welche Surfino nicht verantwortlich ist und somit keinerlei
Haftung übernimmt. Allein verantwortlich ist der jeweilige
Autor des Artikels oder der Betreiber der Newsgroup.
Dem Nutzer ist bekannt, dass
der Inhalt der Beiträge und der dort eingeblendete Banner
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte
Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen darf. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer,
keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung
gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen,
die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder,
Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Nutzer darf Beiträge
nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit er durch die Verwendung
von Schlüsselwörtern bei der Eintragung oder durch den
Inhalt des Beitrages gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten oder Rechte Dritter verstößt.
Surfino ist nicht verpflichtet,
die Beiträge inhaltlich auf eventuelle Rechtsverstöße zu
prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen ist Surfino
zur sofortigen Sperrung der jeweiligen Inhalte bzw. der
betroffenen Zugänge berechtigt. Surfino wird den Nutzer
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
§ 5 Geheimhaltung; Datenschutz
Der Nutzer wird hiermit gemäß §33
Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 Abs. 1 des
Teledienstdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass
Surfino seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet. Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, die zu
seiner Person oder seinem Pseudonym gespeicherten Daten
unentgeltlich bei Surfino einzusehen.
Rein vorsorglich willigt der Nutzer in die Erhebung,
Nutzung und Weiterverarbeitung seiner personenbezogenen Daten
gemäß § 3 Abs. 1 des Teledienstdatenschutzgesetzes hiermit
ein.
Erfüllungsort ist Bautzen, Bundesrepublik
Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck-
und Wechselklage sowie sämtliche den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung
oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sendervermögens ist - der jeweilige
Sitz von Surfino.
Aus diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf
beweglicher Sachen ( CISG ) Anwendung.
An die Verpflichtungen aus Verträgen,
die auf der Grundlage dieser Geschäftsverbindungen geschlossen
werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Surfino gebunden.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein
oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit
der Bestimmungen entsprechend.
(Stand: Januar 2006)
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