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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen; Änderungen

Die surfino GmbH (nachfolgend surfino genannt) erbringt ihre Dienstleistungen für surfino.com ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Form.
Abweichungen von diesen  Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn surfino sie schriftlich bestätigt.
Die Angestellten von surfino, mit Ausnahme der Geschäftsleitung sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbeziehungen hinausgehen.

1.Änderungen
surfino ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderungen der AGB unter Berücksichtigung der Interessen von surfino für den Nutzer zumutbar ist. Jeder Änderung wird dem Nutzer durch Zusendung per E-Mail oder auf dem herkömmlichen Postweg mitgeteilt. Eine gesonderte postalische Übersendung der AGB erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis nach der jeweils gültigen Preisliste.

2.Wirkung der Änderungen
Wenn der Nutzer mit der Geltung oder den Änderungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, darf er die Zugangsdienstleistungen von surfino nicht weiter nutzen.
Nimmt der Nutzer nach einer Änderung der AGB weiter die Telekommunikationsdienstleistungen von surfino in Anspruch, gilt dies als stillschweigende Annahme der geänderten AGB.

§2 Zustandekommen des Vertrages; Vertragspartner; Bonitätsprüfung; Kündigung

1.Vertragsschluss:
Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen kommt aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Nutzers und der Annahme von surfino zustande. Eine Onlineregistrierung und die zurückgesandten Zugangsdaten gelten auch als Vertragsschluss. Ferner erfolgt die Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages, sowie die vorzeitige Inanspruchnahme der Dienste von surfino.

2. Vertragspartner:
Nutzerverträge werden von surfino nur mit volljährigen natürlichen Personen oder mit nach geltendem Recht anerkannten juristischen Personen abgeschlossen, wenn die letztgenannten ihre gesetzlich vorgeschriebenen Vertretungsverhältnisse in vollem Umfang prüfbar dargelegt haben. Bei mehr als einem Einzelplatzzugang pro Haushalt gelten gesonderte Bedingungen.

3.Bonitätsprüfung:
surfino ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Nutzers zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) bzw. für Geschäftskunden bei Wirtschaftsauskünften und Kreditsicherungsgesellschaften Auskünfte über die Bonität des Nutzers einzuholen und Daten des Nutzers aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, beantragter Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln.

4.Preise:
Für die gewählte Vertragsart und Zusatzdienstleistungen gelten die jeweils gültigen Preise der unter http://www.surfino.com veröffentlichenten und  jederzeit abrufbaren Preisliste. Bei etwaigen Preisänderungen, die einen Monat vorher mitgeteilt werden, kann der Nutzer sein Kündigungsrecht gem. nachfolgender Ziffer 5 ausüben. Die Inanspruchnahme der Dienste nach Änderung der Preise, oder nach Wechsel des Tarifs oder der jeweiligen Dienstleistung bedeutet die Annahme der Preisänderungen und verpflichtet den Nutzer zur Zahlung. Für die Ermittlung von mit gefälschten Daten erstellten Accounts erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (z.Zt. 150,00€ inkl. 16% USt) von den Erstellern und Nutzern dieser Daten/Accounts.


5.Kündigung:
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird wirksam mit dem Zugang bei surfino. surfino kann den jeweiligen Nutzungsvertrag ebenfalls ohne Angabe von Gründen, jedoch mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Erklärung, kündigen. Durch surfino kann neben den in diesem Bedingungen ausdrücklich genannten Gründen mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Benachrichtigung gekündigt werden, wenn der Nutzer zu einer solchen Kündigung Anlass aus wichtigem Grund gegeben hat. Weiterhin behält surfino sich vor Einwahl-Kunden die ohne vorherige Ankündigung, per E-Mail oder auf dem Postwege, länger als 8 Wochen keine der verfügbaren Einwahlpunke nutzen mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen.

6.Wechsel der gewählten Dienste:
Der Nutzer kann die jeweils in Anspruch genommenen Dienste bei surfino jederzeit erweitern, einschränken oder wechseln. Für die Erweiterung, Einschränkung oder den Wechsel gelten die Bestimmungen der AGB, insbesondere der §§1 und 2 AGB und die besonderen Bedingungen für die jeweiligen Dienste.

§3 Leistungsumfang; Internet und Haftung

1.Leistungsumfang
Die detailierte Leistungsbeschreibung der jeweiligen Vertragsnutzung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der surfino-Dienstleistungen liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können ferner bei surfino kostenlos auf elektronischem Wege abgerufen oder als schriftliches Dokument angefordert werden. Für den postalischen Versand auf Anfrage gelten die jeweiligen Preise der Preisliste.
surfino behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. surfino ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung branchenüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen der surfino für den Nutzer zumutbar ist. Hierzu zählen zum Beispiel Gesetzesänderungen/-ergänzungen, technische Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen der Behörden.

2.Internet und Minderjährige; Jugendschutz
surfino ermöglicht dem Nutzer entsprechend vorstehender Ziffer 1 den Zugang zum Internet. Die Nutzung des Internets erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers. Für abgerufene Inhalte gleich welcher Art - insbesondere nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Vereinbarkeit mit dem geltenden nationalen oder internationalen Recht der Inhalte - übernimmt surfino keine Gewähr und Haftung.
Sofern der Nutzer über seinen Zugang Minderjährigen Zugriff auf das Internet gewährt, übernimmt der Nutzer die ausschließliche Verantwortung hierfür.
Dem Nutzer ist bekannt, dass manche Inhalte des Internets nicht für Minderjährige geeignet sein können.

3.Haftung von surfino
Vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieser Ziffer haftet surfino nicht für direkte oder indirekte Schäden gleich welcher Art, die durch Informationen entstehen, die der Nutzer im Rahmen der Inanspruchnahme des Internet-Services der surfino erhalten hat. surfino haftet nicht für Fehler von Software, nicht für Inhalte oder Programme und insbesondere nicht für Inhalte des Internets, auch nicht für fehlerhafte Datenträger, Fehler der Netzwerkstruktur oder die Kompatibilität von Programmen oder deren Teilen.
surfino haftet nur für Schäden, die auf eigenes rechtswidriges und vorsätzliches Verhalten oder grob fahrlässigem Unterlassen ihrer gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungshilfen beruhen. Die Haftung von surfino bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

§4 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers; Folgen von Obliegenheitsverletzungen

1.Änderung von Nutzungsdaten
Der Nutzer ist verpflichtet jede Änderung seines Namens, seiner Adresse (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, der Vertretung, der Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes) und seiner Bankverbindung unverzüglich surfino zur Anzeige zu bringen. Unrichtige, unvollständige Angaben oder nicht mitgeteilte Änderungen können zur Ablehnung der Dienstaufnahme durch surfino oder zur sofortigen Beendigung des Nutzungsvertrages ohne Vorankündigung durch surfino führen.

2.Kennwörter und Zahlungspflicht
Der Nutzer ist verpflichtet die für den Zugang vereinbarten Kennwörter streng geheim zu halten. Falls die Möglichkeit besteht, dass dennoch Dritte Kenntnis von dem Kennwort erhalten haben könnten, hat dies der Nutzer unverzüglich anzuzeigen.
Der Nutzer haftet für alle Nutzungsentgelte und Schäden, die unter der Verwendung des nutzereigenen Zugangs entstehen, unabhängig von den den Zugang benutzenden Personen und vom verwendeten Benutzernamen.

§5 Abrechnungszeitraum, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen, Verzug und seine Folgen

1.Abrechnungszeitraum
Der jeweilige Abrechnungszeitraum umfasst einen Kalendermonat.
surfino behält sich das Recht vor, ab einem im laufenden Monat aufgelaufenen Betrag von 75,00 € eine Zwischenabrechnung zu stellen und diesen Betrag abzubuchen. Bei Neukunden behält sich surfino vor, einen Betrag von 5,00 € ohne besondere Rechnungsstellung im voraus vom Konto des Neukunden Lastzuschreiben.

2.Abrechnungszeitraum; Zahlungsweise; Währung
Sofern eine Rechnungsstellung vereinbart ist, erfolgt diese per E-Mail. Alle Gebühren sind direkt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Beträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine herkömmliche Rechnung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Aufpreis nach der jeweils gültigen Preisliste erstellt und auf dem Postwege versandt.
surfino ist berechtigt, seine Rechnungen auch nach der Einführung des Euro am 01.Januar 1999 während des Übergangszeitraumes von drei Jahren bis zum 30.Juni 2002, während dessen die Deutsche Mark neben dem Euro  gesetzliches Zahlungsmittel ist, entweder in Euro oder in Deutsche Mark zu erstellen.

3.Rechnungsdaten, Einwendungen des Nutzers gegen Nutzungsentgelte
Die zur Rechnungserstellung und -abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von surfino aus datenschutzrechtlichen Gründen achtzig Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung gelöscht. Einwendungen gegen die Rechnungen hat der Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. surfino wird den Nutzer auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen der Fristversäumnis hinweisen.
Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert werden oder gespeicherte Verbindungsdaten gelöscht werden, trifft surfino keine Nachweispflicht für Einzelverbindungen.

4.Rücklast, Vorkasse, Sicherheitsleistungen und Verzugszins
Wird surfino eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichverfahrens oder Wechselprozesses bekannt, so ist surfino berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dies gilt auch für Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr (Rücklastschriften etc.).

Im Falle des Zahlungsverzugs darf surfino von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über den Basissatz der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt davon unberührt.

5.Aufrechnung
Gegen Ansprüche der surfino kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftige festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

§6 Geheimhaltung; Datenschutz

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §3 Abs. 5 des Teledienstdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass surfino seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, die zu seiner Person oder seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei surfino einzusehen. 

§7 Schlußbestimmungen

Erfüllungsort ist Bautzen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschliesslich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sendervermögens ist - der jeweilige Sitz von surfino.

Aus diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsverbindungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der surfino gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

(Stand: Januar 2001)

 


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