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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen §1 Geltung der Bedingungen; Änderungen
Die surfino
GmbH (nachfolgend surfino genannt) erbringt ihre Dienstleistungen
für surfino.com ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen
(AGB) in der jeweils gültigen Form.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn surfino sie schriftlich bestätigt.
Die Angestellten von surfino, mit Ausnahme der Geschäftsleitung
sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen
oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser
Geschäftsbeziehungen hinausgehen.
1.Änderungen
surfino ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts-
und Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist
zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderungen
der AGB unter Berücksichtigung der Interessen von surfino
für den Nutzer zumutbar ist. Jeder Änderung wird
dem Nutzer durch Zusendung per E-Mail oder auf dem herkömmlichen
Postweg mitgeteilt. Eine gesonderte postalische Übersendung
der AGB erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen
Aufpreis nach der jeweils gültigen Preisliste.
2.Wirkung der Änderungen
Wenn der Nutzer mit der Geltung oder den Änderungen der
Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, darf er die Zugangsdienstleistungen
von surfino nicht weiter nutzen.
Nimmt der Nutzer nach einer Änderung der AGB weiter die
Telekommunikationsdienstleistungen von surfino in Anspruch,
gilt dies als stillschweigende Annahme der geänderten
AGB. §2 Zustandekommen des Vertrages; Vertragspartner;
Bonitätsprüfung; Kündigung 1.Vertragsschluss:
Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen
kommt aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Nutzers und
der Annahme von surfino zustande. Eine Onlineregistrierung
und die zurückgesandten Zugangsdaten gelten auch als
Vertragsschluss. Ferner erfolgt die Annahme durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des
Auftrages, sowie die vorzeitige Inanspruchnahme der Dienste
von surfino.
2. Vertragspartner:
Nutzerverträge werden von surfino nur mit volljährigen
natürlichen Personen oder mit nach geltendem Recht anerkannten
juristischen Personen abgeschlossen, wenn die letztgenannten
ihre gesetzlich vorgeschriebenen Vertretungsverhältnisse
in vollem Umfang prüfbar dargelegt haben. Bei mehr als
einem Einzelplatzzugang pro Haushalt gelten gesonderte Bedingungen.
3.Bonitätsprüfung:
surfino ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des
Nutzers zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine
Kreditsicherung (Schufa) bzw. für Geschäftskunden
bei Wirtschaftsauskünften und Kreditsicherungsgesellschaften
Auskünfte über die Bonität des Nutzers einzuholen
und Daten des Nutzers aufgrund nicht vertragsgemäßer
Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener
Forderung, beantragter Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)
zu übermitteln.
4.Preise:
Für die gewählte Vertragsart und Zusatzdienstleistungen
gelten die jeweils gültigen Preise der unter http://www.surfino.com
veröffentlichenten und jederzeit abrufbaren Preisliste.
Bei etwaigen Preisänderungen, die einen Monat vorher
mitgeteilt werden, kann der Nutzer sein Kündigungsrecht
gem. nachfolgender Ziffer 5 ausüben. Die Inanspruchnahme
der Dienste nach Änderung der Preise, oder nach Wechsel
des Tarifs oder der jeweiligen Dienstleistung bedeutet die
Annahme der Preisänderungen und verpflichtet den Nutzer
zur Zahlung. Für die Ermittlung von mit gefälschten
Daten erstellten Accounts erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
(z.Zt. 150,00€ inkl. 16% USt) von den Erstellern und
Nutzern dieser Daten/Accounts.
5.Kündigung:
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit sofortiger
Wirkung kündigen. Die Kündigung wird wirksam mit
dem Zugang bei surfino. surfino kann den jeweiligen Nutzungsvertrag
ebenfalls ohne Angabe von Gründen, jedoch mit einer Frist
von einem Monat ab Zugang der Erklärung, kündigen.
Durch surfino kann neben den in diesem Bedingungen ausdrücklich
genannten Gründen mit sofortiger Wirkung ohne vorherige
Benachrichtigung gekündigt werden, wenn der Nutzer zu
einer solchen Kündigung Anlass aus wichtigem Grund gegeben
hat. Weiterhin behält surfino sich vor Einwahl-Kunden
die ohne vorherige Ankündigung, per E-Mail oder auf dem
Postwege, länger als 8 Wochen keine der verfügbaren
Einwahlpunke nutzen mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen.
6.Wechsel der gewählten Dienste:
Der Nutzer kann die jeweils in Anspruch genommenen Dienste
bei surfino jederzeit erweitern, einschränken oder wechseln.
Für die Erweiterung, Einschränkung oder den Wechsel
gelten die Bestimmungen der AGB, insbesondere der §§1
und 2 AGB und die besonderen Bedingungen für die jeweiligen
Dienste. §3 Leistungsumfang; Internet und Haftung 1.Leistungsumfang
Die detailierte Leistungsbeschreibung der jeweiligen Vertragsnutzung
sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der
surfino-Dienstleistungen liegen am Sitz der Gesellschaft zur
Einsicht bereit. Sie können ferner bei surfino kostenlos
auf elektronischem Wege abgerufen oder als schriftliches Dokument
angefordert werden. Für den postalischen Versand auf
Anfrage gelten die jeweiligen Preise der Preisliste.
surfino behält sich das Recht vor, die Leistungen zu
erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
surfino ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern,
soweit eine solche Änderung branchenüblich bzw.
unter Berücksichtigung der Interessen der surfino für
den Nutzer zumutbar ist. Hierzu zählen zum Beispiel Gesetzesänderungen/-ergänzungen,
technische Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen
der Behörden.
2.Internet und Minderjährige; Jugendschutz
surfino ermöglicht dem Nutzer entsprechend vorstehender
Ziffer 1 den Zugang zum Internet. Die Nutzung des Internets
erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers.
Für abgerufene Inhalte gleich welcher Art - insbesondere
nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Vereinbarkeit
mit dem geltenden nationalen oder internationalen Recht der
Inhalte - übernimmt surfino keine Gewähr und Haftung.
Sofern der Nutzer über seinen Zugang Minderjährigen
Zugriff auf das Internet gewährt, übernimmt der
Nutzer die ausschließliche Verantwortung hierfür.
Dem Nutzer ist bekannt, dass manche Inhalte des Internets
nicht für Minderjährige geeignet sein können.
3.Haftung von surfino
Vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieser Ziffer haftet
surfino nicht für direkte oder indirekte Schäden
gleich welcher Art, die durch Informationen entstehen, die
der Nutzer im Rahmen der Inanspruchnahme des Internet-Services
der surfino erhalten hat. surfino haftet nicht für Fehler
von Software, nicht für Inhalte oder Programme und insbesondere
nicht für Inhalte des Internets, auch nicht für
fehlerhafte Datenträger, Fehler der Netzwerkstruktur
oder die Kompatibilität von Programmen oder deren Teilen.
surfino haftet nur für Schäden, die auf eigenes
rechtswidriges und vorsätzliches Verhalten oder grob
fahrlässigem Unterlassen ihrer gesetzlichen Vertreter
oder der Erfüllungshilfen beruhen. Die Haftung von surfino
bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. §4 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers;
Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1.Änderung von Nutzungsdaten
Der Nutzer ist verpflichtet jede Änderung seines Namens,
seiner Adresse (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform,
der Vertretung, der Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes)
und seiner Bankverbindung unverzüglich surfino zur Anzeige
zu bringen. Unrichtige, unvollständige Angaben oder nicht
mitgeteilte Änderungen können zur Ablehnung der
Dienstaufnahme durch surfino oder zur sofortigen Beendigung
des Nutzungsvertrages ohne Vorankündigung durch surfino
führen.
2.Kennwörter und Zahlungspflicht
Der Nutzer ist verpflichtet die für den Zugang vereinbarten
Kennwörter streng geheim zu halten. Falls die Möglichkeit
besteht, dass dennoch Dritte Kenntnis von dem Kennwort erhalten
haben könnten, hat dies der Nutzer unverzüglich
anzuzeigen.
Der Nutzer haftet für alle Nutzungsentgelte und Schäden,
die unter der Verwendung des nutzereigenen Zugangs entstehen,
unabhängig von den den Zugang benutzenden Personen und
vom verwendeten Benutzernamen. §5 Abrechnungszeitraum, Rechnungsstellung und
Zahlungsbedingungen, Verzug und seine Folgen 1.Abrechnungszeitraum
Der jeweilige Abrechnungszeitraum umfasst einen Kalendermonat.
surfino behält sich das Recht vor, ab einem im laufenden
Monat aufgelaufenen Betrag von 75,00 € eine Zwischenabrechnung
zu stellen und diesen Betrag abzubuchen. Bei Neukunden behält
sich surfino vor, einen Betrag von 5,00 € ohne besondere
Rechnungsstellung im voraus vom Konto des Neukunden Lastzuschreiben.
2.Abrechnungszeitraum; Zahlungsweise; Währung
Sofern eine Rechnungsstellung vereinbart ist, erfolgt diese
per E-Mail. Alle Gebühren sind direkt nach Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig. Die Beträge werden grundsätzlich
im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine herkömmliche
Rechnung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Aufpreis
nach der jeweils gültigen Preisliste erstellt und auf
dem Postwege versandt.
surfino ist berechtigt, seine Rechnungen auch nach der Einführung
des Euro am 01.Januar 1999 während des Übergangszeitraumes
von drei Jahren bis zum 30.Juni 2002, während dessen
die Deutsche Mark neben dem Euro gesetzliches Zahlungsmittel
ist, entweder in Euro oder in Deutsche Mark zu erstellen.
3.Rechnungsdaten, Einwendungen des Nutzers gegen Nutzungsentgelte
Die zur Rechnungserstellung und -abrechnung gespeicherten
Verbindungsdaten werden von surfino aus datenschutzrechtlichen
Gründen achtzig Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung
gelöscht. Einwendungen gegen die Rechnungen hat der Nutzer
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich
bei der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Die Unterlassung
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. surfino wird
den Nutzer auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen der
Fristversäumnis hinweisen.
Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden
keine Verbindungsdaten gespeichert werden oder gespeicherte
Verbindungsdaten gelöscht werden, trifft surfino keine
Nachweispflicht für Einzelverbindungen.
4.Rücklast, Vorkasse, Sicherheitsleistungen und Verzugszins
Wird surfino eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Kunden, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-
oder Vergleichverfahrens oder Wechselprozesses bekannt, so
ist surfino berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen. Dies gilt auch für Auffälligkeiten
im Zahlungsverkehr (Rücklastschriften etc.).
Im Falle des Zahlungsverzugs darf surfino von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über den Basissatz
der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank
berechnen. Das Recht auf Geltendmachung eines höheren
Zinsschadens bleibt davon unberührt.
5.Aufrechnung
Gegen Ansprüche der surfino kann der Nutzer nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftige festgestellten Ansprüchen aufrechnen. §6 Geheimhaltung; Datenschutz Der Vertragspartner
wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie §3 Abs. 5 des Teledienstdatenschutzgesetzes darüber
unterrichtet, dass surfino seine Anschrift in maschinenlesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben,
maschinell verarbeitet. Der Nutzer ist jederzeit berechtigt,
die zu seiner Person oder seinem Pseudonym gespeicherten Daten
unentgeltlich bei surfino einzusehen. §7 Schlußbestimmungen Erfüllungsort
ist Bautzen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund
dieses Vertrages einschliesslich Scheck- und Wechselklage
sowie sämtliche den Parteien sich ergebende Streitigkeiten
über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung
des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sendervermögens ist - der jeweilige Sitz von surfino.
Aus diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage
dieser Geschäftsverbindungen geschlossen werden, sind
auch die Rechtsnachfolger der surfino gebunden. Sollte eine
Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung
eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung
des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit
der Bestimmungen entsprechend. (Stand: Januar 2001)
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