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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

Die Surfino Technologie GmbH (nachfolgend Surfino genannt) erbringt ihre Dienstleistungen für Surfino.com ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Form, sofern bei Vertragsschluß nichts Abweichendes vereinbart wurde. Hinsichtlich der einzelnen Dienste wird ergänzend auf die Bestimmungen im Besonderen Teil  verwiesen.


Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Surfino diese bestätigt. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Nutzers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, Surfino hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Nutzers die geschuldeten Leistungen durch Surfino vorbehaltlos erbracht werden.


Die Angestellten von Surfino, mit Ausnahme der Geschäftsleitung, sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbeziehungen hinausgehen.


2. Änderungen

Surfino ist jederzeit mit Zustimmung des Nutzers berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderungen der AGB unter Berücksichtigung der Interessen von Surfino für den Nutzer zumutbar sind. Jeder Änderung wird dem Nutzer durch Zusendung per E-Mail oder auf dem herkömmlichen Postweg mitgeteilt. Eine gesonderte postalische Übersendung der AGB erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Nutzer entweder die Leistungen von Surfino trotz Mitteilung der Änderungen nach Ablauf der Ankündigungsfrist weiter nutzt oder der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Widerspruch ist für den Fall einer Weiternutzung nach Ablauf der Ankündigungsfrist trotz Änderungsmitteilung ausgeschlossen, sofern die Ankündigungsfrist kürzer als die Widerspruchsfrist ist. Surfino verpflichtet sich, den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen sowohl einer Weiternutzung als auch eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1. Vertragsschluss, Vertragsdauer

Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen kommt aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Nutzers und der Annahme von Surfino zustande. Eine Onlineregistrierung und die zurückgesandten Zugangsdaten gelten auch als Vertragsschluss. Ferner erfolgt die Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages, sowie die vorzeitige Inanspruchnahme der Dienste von Surfino.

Die Vertragsdauer ist auf 30 Kalendertage begrenzt. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Kalendertage, wenn nicht gemäß Ziff. 5 gekündigt wird. Eine Vertragsbeendigung aufgrund sofortiger Kündigung bleibt davon unberührt.

2. Vertragspartner 

Nutzerverträge werden von Surfino nur mit volljährigen natürlichen Personen oder mit nach geltendem Recht anerkannten juristischen Personen abgeschlossen, wenn die letztgenannten ihre gesetzlich vorgeschriebenen Vertretungsverhältnisse in vollem Umfang prüfbar dargelegt haben. Bei mehr als einem Einzelplatzzugang pro Haushalt/ juristischer Person gelten gesonderte Bedingungen.

Surfino kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Für diesen Fall kann der Nutzer das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen

3.Bonitätsprüfung 

Surfino ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Nutzers zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) bzw. für Geschäftskunden bei Wirtschaftsauskünften und Kreditsicherungsgesellschaften Auskünfte über die Bonität des Nutzers einzuholen und Daten des Nutzers aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, beantragter Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln.

4. Preise

Für die gewählte Vertragsart und Zusatzdienstleistungen gelten die jeweils gültigen Preise der unter http://www.Surfino.com veröffentlichten und jederzeit abrufbaren Preisliste. Bei etwaigen Preisänderungen, die einen Monat vorher mitgeteilt werden, kann der Nutzer sein Kündigungsrecht gem. nachfolgender Ziffer 5 ausüben. Die Inanspruchnahme der Dienste nach Änderung der Preise, oder nach Wechsel des Tarifs oder der jeweiligen Dienstleistung bedeutet die Annahme der Preisänderungen und verpflichtet den Nutzer zur Zahlung. Für die Ermittlung von mit gefälschten Daten erstellten Accounts erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (z.Zt. 150,00€ inkl. 19% USt) von den Erstellern und Nutzern dieser Daten/ Accounts.

5. Kündigung

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 10 Kalendertage zum Ende des Abrechnungszyklus ( siehe § 5 Ziff. 1 ). Die Kündigung wird wirksam mit dem Zugang bei Surfino.

Surfino kann den jeweiligen Vertrag ebenfalls ohne Angabe von Gründen, jedoch mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Erklärung, kündigen. Durch Surfino kann neben den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gründen mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Benachrichtigung gekündigt werden, wenn der Nutzer zu einer solchen Kündigung Anlass aus wichtigem Grund gegeben hat. Weiterhin behält Surfino sich vor, Einwahl-Kunden, die ohne vorherige Ankündigung per E-Mail oder auf dem Postwege länger als 8 Wochen keine der verfügbaren Einwahlpunke nutzen, mit einer Frist von 7 Kalendertagen zu kündigen.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Durch eine Erklärung mittels E-Mail oder Telefax wird die Schriftform gewahrt. 

6. Wechsel der gewählten Dienste

Der Nutzer kann die jeweils in Anspruch genommenen Dienste bei Surfino jederzeit erweitern, einschränken oder wechseln. Für die Erweiterung, Einschränkung oder den Wechsel gelten die Bestimmungen der AGB, insbesondere der §§1 und 2 AGB Allgemeiner Teil und die Bestimmungen im Besonderen Teil für die jeweiligen Dienste.

1. Leistungsumfang

Die detaillierte Leistungsbeschreibung der jeweiligen Vertragsnutzung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der Surfino-Dienstleistungen liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können ferner bei Surfino kostenlos auf elektronischem Wege unter www.Surfino.com  abgerufen oder als schriftliches Dokument angefordert werden. Für den postalischen Versand auf Anfrage gelten die jeweiligen Preise der Preisliste.

Surfino behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Surfino für den Nutzer zumutbar ist. Hierzu zählen zum Beispiel Gesetzesänderungen/-ergänzungen, technische Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen der Behörden.

2. Internet und Minderjährige; Jugendschutz

Sofern Surfino dem Nutzer entsprechend vorstehender Ziffer 1 den Zugang zum Internet ermöglicht, übernimmt Surfino keine Gewähr und Haftung für abgerufene Inhalte gleich welcher Art - insbesondere nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Vereinbarkeit mit dem geltenden nationalen oder internationalen Recht der Inhalte.

Sofern der Nutzer über seinen Zugang Minderjährigen Zugriff auf das Internet gewährt, übernimmt der Nutzer die ausschließliche Verantwortung hierfür. Dem Nutzer ist bekannt, dass manche Inhalte des Internets nicht für Minderjährige geeignet sein können.

3.Haftung von Surfino 

Surfino haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

Für sonstige Schäden haftet Surfino nur dann, wenn Surfino selbst, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe von Surfino eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise vorsätzlich oder fahrlässig oder eine sonstige Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Surfino auf solche typischen Schäden begrenzt, die für Surfino zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Surfino in jedem Falle nur dann, wenn der Nutzer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

Im Übrigen ist jede weitere Haftung ausgeschlossen, insbesondere eine Haftung ohne Verschulden.

1. Änderung von Nutzungsdaten

Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Post- als auch E-Mailadresse (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, der Vertretung, der Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes) und seiner Bankverbindung unverzüglich Surfino zur Anzeige zu bringen. Unrichtige, unvollständige Angaben oder nicht mitgeteilte Änderungen können zur Ablehnung der Dienstaufnahme durch Surfino oder zur sofortigen Beendigung des Nutzungsvertrages ohne Vorankündigung durch Surfino führen.

2. Kennwörter und Zahlungspflicht

Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Zugang vereinbarten Kennwörter streng geheim zu halten. Falls die Möglichkeit besteht, dass dennoch Dritte Kenntnis von dem Kennwort erhalten haben könnten, hat dies der Nutzer unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer haftet für alle Nutzungsentgelte und Schäden, die unter der Verwendung des nutzereigenen Zugangs entstehen, unabhängig von den den Zugang benutzenden Personen und vom verwendeten Benutzernamen.

3. Nutzungsumfang 

Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird. Sofern mit dem Nutzer nicht anders vereinbart ist, ist die Nutzung des Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der Nutzer ist berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

Im Übrigen ergeben sich die Pflichten des Nutzers und die Folgen deren Verletzung aus den Bedingungen der einzelnen Leistungsgegenstände, welche im Besonderen Teil geregelt sind.

1. Abrechnungszeitraum

Der jeweilige Abrechnungszeitraum umfasst grundsätzlich 30 Kalendertage ( Abrechnungszyklus ) und beginnt mit Vertragsschluß.

2.Abrechnung; Zahlungsweise

Surfino ist grundsätzlich berechtigt, vertraglich geschuldete Nutzungsentgelte des nächstfolgenden Abrechnungszyklus im Voraus zu verlangen. Sofern sich bei nutzungsabhängigen Dienstleistungen nach Ablauf des Abrechnungszyklus ein Differenzbetrag ergibt ist Surfino berechtigt, diesen nachträglich in Rechnung zu stellen.

Sofern eine Rechnungsstellung vereinbart ist, erfolgt diese durch Hinterlegung im persönlichen Bereich, welcher auf dem Server von Surfino für den Nutzer eingerichtet ist. Über die Hinterlegung wird der Nutzer per E-Mail informiert. Mit Zugang der E-Mail gilt die Rechnung als zugegangen. Kann die E-Mail aus Gründen, welche der Nutzer oder sein von Surfino abweichender Provider zu vertreten haben, nicht zugehen, gilt die Rechnung mit Absendung der E-Mail hinsichtlich der hinterlegten Rechnung als zugegangen. Damit ist eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Nutzers nicht verbunden.

Alle Gebühren sind direkt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Beträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt frühestens nach Zugang der Rechnung. Zu diesem Zweck wird Surfino vom Nutzer ermächtigt, anfallende Entgelte und sonstige Forderungen bis auf Widerruf von dem durch den Nutzer angegebenen Konto einzuziehen.

Surfino weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:

Elektronische Rechnungen berechtigen nur zum Vorsteuerabzug, wenn die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. Das kann gemäß § 14 Abs. 3 UStG geschehen durch 

  • eine qualifizierte elektronische Signatur oder 

  • elektronischen Datenaustausch ("Electronic Data Interchange", EDI) mit einer zusätzlichen zusammenfassenden Rechnung in Papierform oder in elektronischer Form, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurde. 

Anderenfalls ist damit zu rechnen, dass das zuständige Finanzamt einen vorgenommenen Vorsteuerabzug nicht anerkennt. 

Eine herkömmliche Rechnung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Aufpreis nach der jeweils gültigen Preisliste erstellt und auf dem Postwege versandt.

3.Rechnungsdaten, Einwendungen des Nutzers gegen Nutzungsentgelte 

Die zur Rechnungserstellung und -abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von Surfino aus datenschutzrechtlichen Gründen achtzig Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung gelöscht. Einwendungen gegen die Rechnungen hat der Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der in der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Surfino wird den Nutzer auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen der Fristversäumnis spätestens mit Zugang der Rechnung hinweisen.

Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert werden oder gespeicherte Verbindungsdaten gelöscht werden, trifft Surfino keine Nachweispflicht für Einzelverbindungen. 

4. Rücklast, Vorkasse, Sicherheitsleistungen und Verzugszins

Wird Surfino eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Wechselprozesses bekannt, so ist Surfino berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dies gilt auch für Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr (Rücklastschriften etc.).

Im Falle des Zahlungsverzugs darf Surfino von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basissatz der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt davon unberührt.

Bei Rücklastschriften, die der Nutzer zu vertreten hat, ist Surfino berechtigt, EUR 9,80 pro Rücklastschrift zu berechnen. Dem Nutzer verbleibt das Recht zum Nachweis, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Gegen Nachweis ist Surfino berechtigt einen höheren Schaden zu berechnen. 

5.Aufrechnung 

Gegen Ansprüche der Surfino kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftige festgestellten Ansprüchen aufrechnen. 

B. Besonderer Teil 

§ 1 DSL- Zugang; Internet by Call

1. Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten in Verbindung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für die Überlassung von DSL-Anschlüssen durch Surfino. Die Regelungen gelten des Weiteren auch sinngemäß für Internet by Call. Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Mit dem DSL-Anschluss ermöglicht Surfino dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die Überlassung des erforderlichen Telefon-Anschlusses, die Überlassung des Internet-Zugangs über einen Internet Service Provider sowie sonstige Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

2. Pflichten des Nutzers 

Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen. Der Nutzer muss mangels abweichender Vereinbarung auf seine Kosten sowohl die notwendige DSL-Hardware als auch die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen. Dem Nutzer obliegt es, den für die Nutzung des DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten. Der Nutzer verpflichtet sich, Surfino die Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Nutzers erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von Surfino vorlag und der Nutzer dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

Der Nutzer darf den DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Surfino Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.

3. Gewährleistung bei Verkauf von Hardware 

Erwirbt der Nutzer von Surfino DSL-Hardware, so verjähren Ansprüche des Nutzers gegen Surfino wegen Sach- und Rechtsmängel außer bei Arglist oder Garantie in einem Jahr ab Übergabe an den Nutzer. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt.

Zeigt sich vor Eintritt der Verjährung ein Mangel, der von Surfino zu vertreten ist, so ist Surfino berechtigt, nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung zu leisten. Scheitert die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch, kann der Nutzer dann von seinen weiteren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen.

§ 2 Domain

1. Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich, sofern Domains Gegenstand des Vertrages sind. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen gemäß Anlage. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten des Weiteren neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste gemäß Anlage.

2. Pflichten und Rechte 

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Surfino im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Surfino hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Nutzer beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Nutzer beantragten Domains, soweit sie dem Nutzer zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains durch den Nutzer oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Nutzers auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

Surfino ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

Für den Fall, dass Surfino nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Nutzers nicht aufrecht erhalten kann, ist Surfino berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 10 Kalendertagen zum Ende des Abrechnungszyklus zu kündigen.

Der Nutzer ist verpflichtet, einen etwaigen Verlust seiner Domain gegenüber Surfino unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Nutzer den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Surfino unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Surfino über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Surfino das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Nutzer einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Nutzers nicht unbillig beeinträchtigt.

Surfino ist berechtigt, die Domain des Nutzers nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Nutzers aus der Registrierung.

Werden von Dritten gegenüber Surfino Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß B § 3 Ziffer 2 geltend gemacht ist Surfino berechtigt, die Domain des Nutzers unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Nutzers zu sperren.

§ 3 Bereitstellung von Speicher ( Hosting ), Internetpräsenz

1. Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zusätzlich, soweit Gegenstand des Vertrages die Bereitstellung von Speicher bzw. die Gestaltung einer Internetseite sind.

2. Inhalte von Internetseiten 

Der Nutzer ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Nutzer stellt Surfino von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

Der Nutzer darf durch die Internet-Präsenz und der dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Nutzer darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit er durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt.

Surfino ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Nutzers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß B § 3 Ziffer 2 unzulässig sind, ist Surfino zur sofortigen Sperrung der jeweiligen Inhalte bzw. der betroffenen Internetseite berechtigt. Surfino wird den Nutzer unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

Erstellt Surfino für den Nutzer eine oder mehrere Internetseiten, so werden deren Inhalte nach Vorgabe des Nutzers gestaltet, für welche der Nutzer selbst verantwortlich ist; B § 3 Ziffer 2 gilt entsprechend.

3. Gewährleistung 

Erstellt Surfino für den Nutzer eine oder mehrere Internetseiten, so verjähren Ansprüche des Nutzers gegen Surfino wegen Sach- und Rechtsmängel außer bei Arglist oder Garantie in einem Jahr ab Übergabe an den Nutzer.

Zeigt sich vor Eintritt der Verjährung ein Mangel, der von Surfino zu vertreten ist, so ist Surfino berechtigt, nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung zu leisten. Scheitert die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch, kann der Nutzer dann von seinen weiteren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 

4. Gestaltung von Internetseiten 

Sofern Surfino dem Nutzer ein Programm zur Erstellung bzw. Gestaltung einer Website/ Homepage zur Verfügung stellt, gilt ergänzend folgendes:

Der Nutzer erhält von Surfino für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz), welche auf den Servern von Surfino hinterlegt sind. Ein Recht des Nutzers auf Herausgabe des Programms, von Programmteilen oder Kopien sowie des zugehörigen Quellcodes besteht nicht.

Wird der Nutzer von Surfino für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller, sofern es sich um keine eigene Software von Surfino handelt. Diese Lizenzbestimmungen werden dem Nutzer separat ausgehändigt bzw. zugänglich gemacht.

§ 4 Newsserver 

1.Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich, sofern Gegenstand des Vertrages die Zurverfügungstellung eines oder mehrerer Zugänge zu Newsservern ist.

2. Inhalt des Vertrages 

Surfino vermittelt seinen Nutzern Serverzugänge zum weltweiten Usenet. Dabei wird der technische Zugang auf Usenet-Servern von Dritten vermittelt.  

3. Inhalt der Beiträge 

Surfino veröffentlicht und/oder verwaltet keine Inhalte auf und über Usenet-Servern von Dritten. Sämtliche Inhalte auf diesen Servern stammen von Kunden einer Vielzahl von Usenet-Servern, mit denen die Server, zu denen Surfino seinen Nutzern Zugänge vermittelt, ständig automatisch Daten austauschen. Dem Nutzer ist bekannt, dass es sich dabei um fremde Inhalte Dritter handelt, für welche Surfino nicht verantwortlich ist und somit keinerlei Haftung übernimmt. Allein verantwortlich ist der jeweilige Autor des Artikels oder der Betreiber der Newsgroup.

Dem Nutzer ist bekannt, dass der Inhalt der Beiträge und der dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen darf. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Nutzer darf Beiträge nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit er durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung oder durch den Inhalt des Beitrages gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt.

Surfino ist nicht verpflichtet, die Beiträge inhaltlich auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen ist Surfino zur sofortigen Sperrung der jeweiligen Inhalte bzw. der betroffenen Zugänge berechtigt. Surfino wird den Nutzer unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

§ 5 Geheimhaltung; Datenschutz

Der Nutzer wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 Abs. 1 des Teledienstdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass Surfino seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, die zu seiner Person oder seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei Surfino einzusehen. 

Rein vorsorglich willigt der Nutzer in die Erhebung, Nutzung und Weiterverarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß § 3 Abs. 1 des Teledienstdatenschutzgesetzes hiermit ein. 

Erfüllungsort ist Bautzen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sendervermögens ist - der jeweilige Sitz von Surfino.

Aus diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen ( CISG ) Anwendung.

An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsverbindungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Surfino gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

(Stand: Januar 2006)

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